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Die neue Rechts-, Staats- und Sozialphilosophie mit Vorschlägen zu drei Sozialgrundrechten

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Am Anfang war die Frage, wie unsere rationalen Wissenschaften auf die Psychologie und Soziologie antworten, auf deren Befreiung des Willens, des Unbewussten und der Archetypen.

Ergänzend zu der Bekundung der modernen Physik, dass es eine nur vorgestellte Kausalität real (mechanisch) nicht gäbe, sogar auf Bemerkungen über die Schönheit in den Naturwissenschaften.

Die Antwort ist: Sie äußern sich, in der Jurisprudenz jedenfalls, überhaupt nicht, vermutlich haben sie das nicht einmal gelesen.

Sie igeln sich vielmehr ein, in Vorstellungen über mittelalterliche Himmelfahrten zur eigenen, illusionären Legitimation, oft sogar noch in der Vorstellung eigener Göttlichkeit zur Beherrschung der „Tiere“, der Sachen, der Natur und (früher) der kolonisierten Länder, die heute mit Flüchtlingen zurückkommen.

Die meisten leben bewusst in einer Schizophrenie des beliebigen Hin und Her zwischen objektiv und subjektiv, ohne zu zögern, die Subjektivität, die sie selbst anwenden, vorab als Beliebigkeit zu verachten.

Fortgeschrittene anerkennen diese Subjektivität, sogar die Einzelfallentscheidung, entgegen der verfassungsrechtlichen Gesetzesbindung, aber finden keinen Anschluss an die bisherige rationale System.

Demzufolge hielten wir es für sinnvoll, Wege eventueller Lösungen anzudeuten, um anderen den viel härteren Weg über oder durch Berge von Literatur zu erübrigen.

Vielleicht möchten Leserinnen oder Leser sich, auf diese Art, einfache Informationen verschaffen, über uralte westliche Schein-Probleme von Illusion und Realität, die uns aber auch das Bewältigen viel dringenderer Fragen der Gegenwart erleichtern sollten.

Nicht weniger dürfen wir anbieten.