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Der Uckermark-Prozess

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Bevor es in ein Selektions- und Vernichtungslager umgewandelt wurde, unterstand das »Jugendschutzlager Uckermark« während des NS der »Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität«. Rund 1.200 Mädchen und junge Frauen waren hier als »Zöglinge« inhaftiert, unzähligen Schikanen und Misshandlungen ausgesetzt. 1948 mussten sich im sogenannten »Uckermark-Prozess« drei SS-Aufseherinnen und zwei Mitglieder der »Weiblichen Kriminalpolizei« vor einem britischen Militärgericht verantworten. Ingmann zeichnet den Prozessverlauf gegen die Angeklagten detailliert nach. Durch Verhörprotokolle, Zeugenaussagen und Gespräche mit Überlebenden entsteht ein bedrückendes Bild vom Lageralltag der gefangenen Mädchen und Frauen.